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Alle drei Jahre
müssen die Vereine
dem Finanzamt die Erklärung
zur
Körperschaftssteuer
und zur Gewerbesteuer
von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen
oder kirchlichen Zwecken dienen, abgeben.
(Achtung, es erfolgt meistens
keine Aufforderung mehr, also selber dran denken!)
Hier
einige Hinweise, die die Abgabe erleichtern sollen:
Was gehört
alles dazu:

 
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