Alle drei Jahre
müssen die Vereine
dem Finanzamt die Erklärung
zur
Körperschaftssteuer
und zur Gewerbesteuer
von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen
oder kirchlichen Zwecken dienen, abgeben.
(Achtung, es erfolgt meistens
keine Aufforderung mehr, also selber dran denken!)
(Aus rechtlichen Gründen weisen wir ausdrücklich darauf hin,
dass die
folgenden
Tipps keine Rechtsverbindlichkeit darstellen
und nur Hinweise sind, die
gegenüber dem Webmaster
oder dem Regionalverband der Gartenfreunde
Parchim nicht einklagbar sind
und keinen Rechtsanspruch
darstellen!)
Hier
einige Hinweise, die die Abgabe erleichtern sollen:
Was gehört
alles dazu: