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Hier gibt es aktuelle Informationen aus dem Regionalverband
(die aktuellste steht oben, bitte scrollen für die anderen Meldungen.
ältere Meldungen sind im Archiv zu finden, mehr zum Thema GEZ ist hier)

16.04.2012 GEMA-Gebühren sind Sache des Veranstalters

folgenden Hinweis erlauben wir uns zu geben: In der Gartenzeitung "Kleingärtner in Mecklenburg-Vorpommern", Ausgabe April 2012, steht auf Seite 82 ein Text von Rainer Espig zum Thema GEZ und GEMA. Darin ist ein grober Fehler enthalten. Gartenfreund Espig schreibt: „Ein neues Problem tut sich für unsere Kleingartenvereine auf, die GEMA. Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte und nimmt die Nutzungsrechte von  Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern wahr. Ihr Aufgabe ist es, von den Nutzern der Musikwerke eine angemessene Vergütung einzufordern. Das gilt zum Beispiel auch für Vereinsfeste. Jeder Vorstand ist gut beraten, sich vorab zu informieren, was auf ihn zukommen kann. Er sollte den DJ schon fragen, wie es um die GEMA-Gebühren steht und wer sie zahlt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig um Schwierigkeiten zu vermeiden. Weblink zur weiteren Information: www.gema.de/nc/services.html
Rainer Espig“

Richtig ist, dass generell der Veranstalter diese GEMA-Gebühr zahlt und der ist der Verein, nicht der DJ! Es gibt allerdings die Möglichkeit von Rabatten. Für verschiedene Gruppen des sozialen und kulturellen Bereichs sind bei den Veranstaltungstarifen Nachlässe bzw. auch Möglichkeiten der Befreiung der Zahlungspflicht vorgesehen. Dies trifft für uns kaum zu.
Man muss sich nur vorher mit der GEMA verständigen, meist handelt es sich dann um einen relativ niedrigen Betrag, da wir keinen Eintritt nehmen und es sich meist um relativ kleine Veranstaltungen handelt.

Für Interessenten der Paragraph im Urheberrechtsgesetz:

§ 52 Öffentliche Wiedergabe
(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrags oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall hat der Dritte die Vergütung zu zahlen.

Als Veranstalter/Verein ist man Musiknutzer und das heißt: Die öffentliche Musikwiedergabe ist grundsätzlich nur mit Erlaubnis und Honorierung der Musikurheber zulässig. Schließlich gilt noch das Urheberrechtsgesetz! Es wäre gut, wenn man darüber richtig aufklärt, damit es nicht zu Diskrepanzen zwischen Veranstalter/Verein und der GEMA kommt. Oftmals gab es schon böses Erwachen, wenn Monate später plötzlich eine Rechnung kommt. Man sollte diese Kosten in die Gesamtkalkulation einbeziehen, dann ist man auf der sicheren Seite. Diese Aufklärung wäre besser, als von „einem neuen Problem für Kleingärtnervereine“ zu schreiben, zumal die Zahlungspflicht schon seit Jahrzehnten gilt, in der DDR- Zeit hieß diese Behörde AWA (Anstalt zur Wahrung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiet der Musik).

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03.02.2012 Dieter Lange geht nach 42 Jahren als Vereinsvorsitzender in den Ruhestand


Mühlenkamp-Chef Dieter Lange (l.) wurde von Vorstandsmitglied
Julian Lehm mit einem
Präsentkorb geehrt.

Dieter Lange war über 40 Jahre Vorsitzender des  Kleingärtnervereins "Mühlenkamp" in Goldberg. So ganz konnte Dieter Lange seine Gefühle nicht unterdrücken: Es war schon ein bewegender Augenblick auf der Jahresversammlung am 03. Februar im Keglerheim von Peter Larisch. Nach über 40 Jahren als Vorsitzender des Kleingärtnervereins „Mühlenkamp“ in Goldberg legt er nun die Leitung in die Hände seines Nachfolgers Klaus-Dieter Kieselbach.
Zuvor erhielt er vom Regionalverband der Gartenfreunde Parchim, zu dessen Vorstand Dieter Lange seit zehn Jahren gehört, einen Ehrenteller überreicht, und vom Landesverband erhielt er auf Vorschlag des Regionalverbandes die Ehrenmitgliedschaft zuerkannt und die Ehrennadel in Gold.
Der Verein am Ortsausgang der Mildenitzstadt in Richtung Dobbertin besteht seit nunmehr 112 Jahren, 42 Jahre davon hat Dieter Lange diesem seinen Stempel aufgedrückt. Vor allem war es seine ruhige und sehr sachliche Art, die bei den Mitgliedern stets ankam. Auch wenn es um die Gesundheit nicht immer bestens bei Lange bestellt war, so war er so oft es ging, auf seiner 350 Quadratmeter großen Parzelle zu finden.  Seit 1970 lenkt er die Geschicke dieses Vereins und hat es bis heute nicht bereut. „Klar gab es mitunter mal etwas Streit, aber den konnten wir doch meist schnell schlichten“, sagt Lange und erinnert sich, wie stark die Gärten einst gefragt waren. Heute werden von den über 80 Gärten noch 51 bewirtschaftet. „Vielleicht besinnen sich die Menschen angesichts mancher Lebensmittelskandale daran, dass sie im eigenen Garten gutes und preiswertes Bio-Gemüse und –obst anbauen und ernten können“, sagt Lange. Interessenten sind gerne gesehen. Auch wenn Dieter Lange seinen Posten als Chef abgab und Klaus-Dieter Kieselbach als sein Nachfolger gewählt wurde, so bleibt er dem Vorstand als „normales“ Mitglied weiter erhalten.

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08.02.2012 GEZ für Gartenlauben - Ja oder Nein???

Zahlen oder nicht zahlen - das ist hier die Frage! Da sich einiges zu diesem Thema angesammelt hat,
haben wir eine extra Seite angelegt. Bitte lesen Sie weiter auf der Seite GEZ

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Die Seiten wurden erstellt am: 25.04.2000 / Zuletzt bearbeitet: 08.05.2012