folgenden Hinweis
erlauben wir uns zu geben:
In der Gartenzeitung "Kleingärtner in Mecklenburg-Vorpommern", Ausgabe
April 2012, steht auf Seite 82 ein Text von Rainer Espig zum Thema GEZ
und GEMA. Darin ist ein grober Fehler enthalten. Gartenfreund Espig
schreibt: „Ein neues Problem tut
sich für unsere Kleingartenvereine auf, die GEMA. Die GEMA ist die
Gesellschaft für musikalische Aufführungs-
und mechanische
Vervielfältigungsrechte
und nimmt die
Nutzungsrechte von
Komponisten,
Textdichtern und Musikverlegern wahr. Ihr Aufgabe ist es, von den
Nutzern der Musikwerke eine angemessene Vergütung einzufordern. Das gilt
zum Beispiel auch für Vereinsfeste. Jeder Vorstand ist gut beraten, sich
vorab zu informieren, was auf ihn zukommen kann.
Er sollte den DJ schon fragen, wie es um die
GEMA-Gebühren steht
und wer
sie zahlt.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig um Schwierigkeiten zu vermeiden.
Weblink zur weiteren Information:
www.gema.de/nc/services.html
Rainer Espig“
Richtig ist, dass
generell der Veranstalter diese GEMA-Gebühr zahlt und der ist der
Verein, nicht der DJ! Es gibt allerdings die Möglichkeit
von Rabatten. Für verschiedene Gruppen des sozialen und kulturellen
Bereichs sind bei den Veranstaltungstarifen Nachlässe bzw. auch
Möglichkeiten der Befreiung der Zahlungspflicht vorgesehen. Dies trifft
für uns kaum zu.
Man muss sich nur vorher mit der GEMA verständigen, meist
handelt es sich dann um einen relativ niedrigen Betrag, da wir keinen
Eintritt nehmen und es sich meist um relativ kleine Veranstaltungen
handelt.
Für Interessenten der
Paragraph im Urheberrechtsgesetz:
§ 52
Öffentliche Wiedergabe
(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten
Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient,
die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrags
oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73)
eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene
Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen
der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der
Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach
ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt
abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind. Dies gilt nicht, wenn
die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall
hat der Dritte die Vergütung zu zahlen.
Als
Veranstalter/Verein ist man Musiknutzer und das heißt: Die öffentliche
Musikwiedergabe ist grundsätzlich nur mit Erlaubnis und Honorierung der
Musikurheber zulässig. Schließlich gilt noch das Urheberrechtsgesetz! Es
wäre gut, wenn man darüber richtig aufklärt, damit es nicht zu
Diskrepanzen zwischen Veranstalter/Verein und der GEMA kommt. Oftmals
gab es schon böses Erwachen, wenn Monate später plötzlich eine Rechnung
kommt. Man sollte diese Kosten in die Gesamtkalkulation einbeziehen,
dann ist man auf der sicheren Seite. Diese Aufklärung wäre besser, als
von „einem neuen Problem für Kleingärtnervereine“ zu schreiben, zumal
die Zahlungspflicht schon seit Jahrzehnten gilt, in der DDR- Zeit hieß
diese Behörde AWA (Anstalt zur Wahrung
der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiet der Musik).
Dieter Lange war über 40
Jahre Vorsitzender des Kleingärtnervereins "Mühlenkamp" in
Goldberg. So ganz konnte Dieter Lange seine Gefühle nicht unterdrücken:
Es war schon ein bewegender Augenblick auf der Jahresversammlung am 03.
Februar im Keglerheim von Peter Larisch. Nach über 40 Jahren als
Vorsitzender des Kleingärtnervereins „Mühlenkamp“ in Goldberg legt er
nun die Leitung in die Hände seines Nachfolgers Klaus-Dieter Kieselbach.
Zuvor erhielt er vom Regionalverband der Gartenfreunde Parchim, zu
dessen Vorstand Dieter Lange seit zehn Jahren gehört, einen
Ehrenteller überreicht, und vom Landesverband erhielt er auf Vorschlag
des Regionalverbandes die Ehrenmitgliedschaft zuerkannt und die
Ehrennadel in Gold.
Der Verein am Ortsausgang der Mildenitzstadt in Richtung Dobbertin
besteht seit nunmehr 112 Jahren, 42 Jahre davon hat Dieter Lange diesem
seinen Stempel aufgedrückt. Vor allem war es seine ruhige und sehr
sachliche Art, die bei den Mitgliedern stets ankam. Auch wenn es um die
Gesundheit nicht immer bestens bei Lange bestellt war, so war er so oft
es ging, auf seiner 350 Quadratmeter großen Parzelle zu finden.
Seit 1970 lenkt er die Geschicke dieses Vereins und hat es bis heute
nicht bereut. „Klar gab es mitunter mal etwas Streit, aber den konnten
wir doch meist schnell schlichten“, sagt Lange und erinnert sich, wie
stark die Gärten einst gefragt waren. Heute werden von den über 80
Gärten noch 51 bewirtschaftet. „Vielleicht besinnen sich die Menschen
angesichts mancher Lebensmittelskandale daran, dass sie im eigenen
Garten gutes und preiswertes Bio-Gemüse und –obst anbauen und ernten
können“, sagt Lange. Interessenten sind gerne gesehen. Auch wenn Dieter
Lange seinen Posten als Chef abgab und Klaus-Dieter Kieselbach als sein
Nachfolger gewählt wurde, so bleibt er dem Vorstand als „normales“
Mitglied weiter erhalten.